Du möchtest in der Sexarbeit arbeiten?
Bereite dich gut vor!

In Deutschland ist Sexarbeit grundsätzlich erlaubt. Wenn du als Sexarbeiter*in arbeiten möchtest, gibt es jedoch einige rechtliche und praktische Dinge zu beachten – besonders dann, wenn du selbstständig tätig bist.

Bevor du beginnst, solltest du dir Zeit nehmen, dich gut zu informieren und zu überlegen, ob diese Arbeit zu dir, deiner aktuellen Lebenssituation und deinen Zukunftsplänen passt. Auf dieser Seite erklären wir dir Schritt für Schritt, was wichtig ist, bevor du mit der Arbeit beginnst.

Sexarbeit wird oft nicht als „normale Arbeit“ wahrgenommen. Deshalb entscheiden sich manche Sexarbeitende dafür, ihre Tätigkeit nur einem kleinen Personenkreis mitzuteilen oder Privatleben und Beruf voneinander zu trennen.

Offen und selbstbewusst mit der eigenen Berufswahl umzugehen, kann herausfordernd sein. Es gibt dabei kein „richtig“ oder „falsch“ – jede Person entscheidet selbst, wie offen sie mit ihrer Tätigkeit umgehen möchte.

Die gesundheitliche Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Sie dient dazu, dich über gesundheitliche Themen zu informieren und dir die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Die Beratung ist kostenlos und Voraussetzung für die Anmeldung als Sexarbeiter*in in Deutschland.

Jetzt musst du dich persönlich beim Ordnungsamt anmelden. Auch hier gibt es ein Informations- und Beratungsgespräch. Du brauchst für die Anmeldung den Beratungsschein vom Gesundheitsamt.

Wer in Deutschland lebt und arbeitet, benötigt in der Regel eine Krankenversicherung. Sie schützt dich vor hohen Kosten im Krankheitsfall und ermöglicht den Zugang zu medizinischer Versorgung. Deshalb solltest du dich frühzeitig darüber informieren, welche Form der Krankenversicherung für deine persönliche Situation geeignet ist.

Wenn du selbstständig in der Sexarbeit arbeitest, musst du deine Einnahmen versteuern. Das gilt in Deutschland für jede selbstständige Tätigkeit, mit der Geld verdient wird. Dazu gehört auch, dass du dich beim Finanzamt meldest und eine Steuernummer beantragst.

Die meisten Kund*innen begegnen Sexarbeitenden respektvoll. Dennoch kann es in jeder Arbeitsumgebung zu unangenehmen, grenzüberschreitenden oder gefährlichen Situationen kommen. Deshalb ist es wichtig, auf die eigene Sicherheit zu achten, Risiken möglichst früh zu erkennen und die eigenen Grenzen ernst zu nehmen.

In Deutschland gilt bei sexuellen Dienstleistungen eine gesetzliche Kondompflicht. Das bedeutet, dass bei oralem, vaginalem und analem Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden müssen. Die Kondompflicht dient dem Schutz von Sexarbeitenden und Kund*innen vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Kund*innen dürfen nicht verlangen, auf Kondome zu verzichten. Verstöße gegen die Kondompflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Betreiberinnen von Prostitutionsstätten sind verpflichtet, gut sichtbar auf die Kondompflicht hinzuweisen. Wenn du selbstständig arbeitest, solltest du deine Kund*innen ebenfalls über die geltenden Regeln informieren und klare Grenzen setzen.

Für viele selbstständig arbeitende Sexarbeitende ist das Internet ein wichtiger Weg, um Kund*innen zu erreichen und über das eigene Angebot zu informieren. Gleichzeitig solltest du dir bewusst sein, dass Informationen, Fotos und Videos im Internet oft dauerhaft verfügbar bleiben können. Deshalb lohnt es sich, die eigene Online-Präsenz sorgfältig zu planen.