Was für alle Selbstständigen in Deutschland gilt, gilt auch in der Sexarbeit: du hast Rechte und Pflichten. Dazu gehört eine Anmeldung beim Finanzamt, denn jede Tätigkeit, mit der du in Deutschland Geld verdienst, musst du hier versteuern. Für uns alle sind Steuern sehr wichtig, denn durch Steuereinnahmen werden wichtige Aufgaben finanziert, wie Schulen, Straßen oder das Kindergeld.
Teil 1 Welche Steuern gibt es und warum soll ich überhaupt zahlen?
Steuern sind ein schwieriges Thema. Sie basieren auf deinem Einkommen, deinen Ausgaben und deiner Lebenssituation. Als Selbstständige*r musst du unabhängig von Arbeitsumfang, Verdienst und Arbeitsort Steuern zahlen und dafür beim Finanzamt an deinem Wohnort eine Steuernummer beantragen. Auch ohne festen Wohnsitz in Deutschland sind Steuern fällig. Relevant sind Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer, je nach Einkommenshöhe. Für detaillierte Fragen zur Steuererklärung wende dich an einen Steuerberater*in oder an das Finanzamt.
Teil 2 Steuererklärung
Du bist verpflichtet, jährlich eine Steuererklärung zu machen und bis zum 31.07. des nächsten Jahres einzureichen. Grundlage ist die Einnahme-Überschuss-Rechnung, bei der du Ein- und Ausgaben mit Datum in eine Tabelle schreibst. Wichtig ist nur, wie viel Geld du insgesamt täglich verdient und ausgegeben hast. Am Monatsende summierst du alle Einnahmen und Ausgaben. Das machst du für alle Monate, auch bei Urlaub oder Krankheit. Am Jahresende kennst du deine gesamten Einnahmen und Ausgaben, die du für die Steuererklärung beim Finanzamt benötigst.
Zu den Ausgaben zählen alle Kosten, die du bezahlen musst, um arbeiten zu können:
- Zimmermiete
- Arbeitsmittel wie Kondome, Gleitgel, Dessous, Sexspielzeug
- Fahrtkosten zur Arbeit, dein Arbeitshandy und Kosten für Werbung
Wichtig: Du brauchst für jede Ausgabe einen Beleg.
Deine Steuererklärung kannst du am Computer machen und elektronisch an das Finanzamt schicken. Hierfür brauchst du das kostenlose Programm ELSTER, das du hier herunterladen kannst. Wenn du keinen Computer hast, bekommst du alle Vordrucke auch auf Papier beim Finanzamt.
Die drei Steuerarten
- Grundlage für die Einkommenssteuer ist der Gewinn aus deiner Tätigkeit, also Einnahmen minus Ausgaben. Wenn du noch Einkommen aus einer anderen Tätigkeit hast, musst du diese auch in der Einkommenssteuererklärung angeben.
- Die Umsatzsteuer wird nach deinen Jahreseinnahmen berechnet. Du kannst dich beim Finanzamt von der Umsatzsteuerpflicht befreien lassen, wenn deine Jahreseinnahmen unter 17.500€ liegen.
- Die Gewerbesteuer richtet sich wieder nach deinem Jahresgewinn.
Beachte: Wenn du weniger als einen bestimmten Betrag verdient hast, musst du keine Steuern zahlen. Frage bei deinem Finanzamt nach, wie hoch der Freibetrag für dich ist. Denn hierbei spielen auch deine Lebensverhältnisse eine Rolle. So musst du weniger Steuern zahlen, wenn du zum Beispiel Kinder hast oder verheiratet bist.
Teil 3 Das Düsseldorfer Verfahren
Arbeitest du selbstständig in einem Club oder Bordell, zahlst du vielleicht an die Betreiber*in für jeden Arbeitstag einen fixen Betrag, der in deinem Namen an das Finanzamt weitergeleitet wird. Das Pauschalsteuersystem heißt Düsseldorfer Verfahren. Es gibt es aber nur in einigen Bundesländern, wie zum Beispiel hier in NRW. Der Betrag, den du zahlst. ist je nach Stadt unterschiedlich hoch.
Achtung! Lass dir für jede Steuervorauszahlung unbedingt eine Quittung geben. Sie sind sehr wichtig, du benötigst sie für deine Steuererklärung.
Was alles auf der Quittung stehen muss:
- der Name der Betreiber*in, die Arbeitsstätte, dein Name mit Geburtsdatum
- die Höhe des gezahlten Betrages
- das Ausstellungsdatum der Quittung und der Zeitraum, für den du gezahlt hast
- das Finanzamt mit entsprechender Steuernummer der Arbeitsstätte an das deine gezahlten Steuern überwiesen wurden
- die Unterschrift der Betreiber*in
Das Düsseldorfer Verfahren ersetzt die Steuererklärung nicht, sondern ist nur eine Vorauszahlung. Diese Vorauszahlung kannst du dann ebenfalls in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung als Ausgabe in einer extra Spalte eintragen. Die Vorauszahlungen werden bei der Steuererklärung dann verrechnet. Ob du dann noch zusätzlich Steuern zahlen musst oder nicht, ist abhängig von deinem Verdienst.
Neben den in Teil 2 genannten drei Steuerformen gibt es in manchen Kommunen zusätzlich noch die Vergnügungssteuer. Ob du in deiner Stadt Vergnügungssteuer zahlen musst, kannst du vor Ort bei der Kommune erfragen, in der dein Betrieb ist.
Deine steuerlichen Angaben müssen immer wahrheitsgemäß sein, da du dich sonst strafbar machst.
Hast du noch weitere Fragen, so kannst du dich an Beratungsstellen in deiner Nähe wenden.
Suche Behörden Steuern und Schulden Behörden Gesundheitsberatung