Wenn du selbstständig in der Sexarbeit arbeitest, musst du deine Einnahmen versteuern. Das gilt in Deutschland für jede selbstständige Tätigkeit, mit der Geld verdient wird. Dazu gehört auch, dass du dich beim Finanzamt meldest und eine Steuernummer beantragst.

Teil 1: Welche Steuern gibt es und warum muss ich Steuern zahlen?

Steuern sind ein wichtiges, aber oft kompliziertes Thema. Welche Steuern für dich relevant sind, hängt unter anderem von deinen Einnahmen, deinen Ausgaben, deiner Lebenssituation und deiner Arbeitsform ab.

Wenn du selbstständig arbeitest, musst du deine Einnahmen und Ausgaben dokumentieren und beim Finanzamt angeben. Auch wenn du keinen festen Wohnsitz in Deutschland hast, können steuerliche Pflichten entstehen, wenn du hier arbeitest und Geld verdienst.

Wichtig sein können vor allem Einkommensteuer, Umsatzsteuer und gegebenenfalls Gewerbesteuer. Bei konkreten Fragen zur Steuererklärung, zu Fristen oder zu deiner persönlichen Situation solltest du dich an das Finanzamt oder an eine*n Steuerberater*in wenden.

Teil 2: Steuererklärung

Wenn du selbstständig arbeitest, musst du in der Regel jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben. Die Steuererklärung für ein Kalenderjahr muss normalerweise bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Finanzamt sein.

Grundlage ist meist eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Dabei schreibst du auf, wie viel Geld du eingenommen hast und welche Ausgaben du für deine Arbeit hattest. Am Ende wird berechnet, wie hoch dein Gewinn war.

Es ist hilfreich, deine Einnahmen und Ausgaben regelmäßig zu notieren – am besten täglich oder wöchentlich. So behältst du den Überblick und hast am Jahresende alle wichtigen Informationen für die Steuererklärung zusammen.

Zu den Ausgaben können zum Beispiel gehören

  • Zimmermiete oder Arbeitsplatzkosten,
  • Arbeitsmittel wie Kondome, Gleitgel, Dessous oder Sexspielzeug,
  • Fahrtkosten zur Arbeit,
  • Kosten für ein Arbeitshandy,
  • Werbung und Online-Profile,
  • Beratungskosten, soweit sie beruflich veranlasst sind.

Wichtig: Hebe Belege, Rechnungen und Quittungen gut auf. Das Finanzamt kann Nachweise verlangen.

Deine Steuererklärung kannst du elektronisch über „Mein ELSTER“ an das Finanzamt übermitteln. Dafür musst du dich einmalig registrieren. Die Nutzung von „Mein ELSTER“ ist kostenlos und funktioniert online im Browser.

Zu Mein ELSTER

Wichtige Steuerarten

  • Einkommensteuer: Grundlage ist dein Gewinn aus der selbstständigen Tätigkeit, also Einnahmen minus Ausgaben. Wenn du weitere Einkünfte hast, musst du diese ebenfalls angeben.
  • Umsatzsteuer: Je nach Höhe deiner Umsätze kann Umsatzsteuer anfallen. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du die Kleinunternehmerregelung nutzen.
  • Gewerbesteuer: Gewerbesteuer kann abhängig von der Höhe deines Gewinns relevant werden.

Hinweis: Für die Kleinunternehmerregelung gelten seit 2025 neue Umsatzgrenzen. Sie kann angewendet werden, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat und im laufenden Kalenderjahr 100.000 Euro nicht überschreitet. Lass dich dazu beim Finanzamt oder steuerlich beraten.

Wenn dein Einkommen unter bestimmten Freibeträgen liegt, kann es sein, dass du keine oder nur geringe Einkommensteuer zahlen musst. Ob und wie viel du zahlen musst, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

Teil 3: Das Düsseldorfer Verfahren

Wenn du selbstständig in einem Club, Bordell oder einer anderen Prostitutionsstätte arbeitest, kann es sein, dass dort das sogenannte Düsseldorfer Verfahren angewendet wird. Dabei zahlst du pro Arbeitstag einen pauschalen Betrag, der als Steuervorauszahlung an das Finanzamt weitergeleitet wird.

Das Düsseldorfer Verfahren gibt es nicht überall und es wird nicht in allen Bundesländern oder Städten gleich angewendet. Ob es an deinem Arbeitsort genutzt wird und wie hoch der Betrag ist, erfährst du beim Betrieb, beim Finanzamt oder bei einer Beratungsstelle.

Achtung: Lass dir für jede Zahlung unbedingt eine Quittung geben. Diese Nachweise brauchst du für deine Steuerunterlagen und deine Steuererklärung.

Auf der Quittung sollten stehen

  • Name der Betreiber*in oder des Betriebs,
  • Name und Geburtsdatum der zahlenden Person,
  • Höhe des gezahlten Betrags,
  • Ausstellungsdatum der Quittung,
  • Zeitraum, für den gezahlt wurde,
  • zuständiges Finanzamt oder Steuernummer des Betriebs,
  • Unterschrift der Betreiber*in oder einer verantwortlichen Person.

Wichtig: Das Düsseldorfer Verfahren ersetzt nicht automatisch deine Steuererklärung. Es handelt sich um eine Vorauszahlung. Diese Vorauszahlungen können bei der Steuererklärung berücksichtigt werden. Ob du später noch Steuern nachzahlen musst oder etwas erstattet bekommst, hängt von deinen tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben ab.

Neben Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer kann es in manchen Städten zusätzlich eine Vergnügungssteuer geben. Ob das bei dir der Fall ist, kannst du bei der Stadt oder Gemeinde erfragen, in der du arbeitest.

Deine steuerlichen Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.

Wenn du Fragen hast oder unsicher bist, kannst du dich an eine Beratungsstelle, das Finanzamt oder eine*n Steuerberater*in wenden.

Steuern können kompliziert sein. Du musst damit nicht allein bleiben. Wir helfen dir, die nächsten Schritte zu verstehen und passende Unterstützung zu finden.

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