Jetzt musst du dich persönlich beim Ordnungsamt anmelden. Auch hier gibt es ein Informations- und Beratungsgespräch. Du brauchst für die Anmeldung den Beratungsschein vom Gesundheitsamt.
Zuständig ist die Behörde dort, wo du vorwiegend arbeiten möchtest. Bei der Anmeldung musst du alle weiteren Städte oder Bundesländer in Deutschland angeben, in denen du arbeiten willst. Wenn du noch nicht genau weißt, wo du überall arbeiten willst, lass besser mehrere mögliche Arbeitsorte in deine Anmeldebescheinigung eintragen.
Möchtest du später regelmäßig auch an einem Ort arbeiten, den du bei der Anmeldung nicht angegeben hast, musst du diesen Ort nachtragen lassen. Diese Pflicht besteht nicht, wenn dies aus besonderem Anlass nur vorübergehend geschieht.
Alle Infos im Video
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
oder wenigstens eine Adresse, unter der du für die Behörde zu erreichen bist. - Wenn du keine EU-Bürger*in bist: eine Arbeitserlaubnis
- Zwei Passbilder
- Bescheinigung über die Gesundheitsberatung
- Über die Rechte und Pflichten von Prostituierten
- Über deine Krankenversicherung zur sozialen Absicherung, falls du angestellt bist.
- Über gesundheitliche und soziale Beratungsangebote
- Über Hilfe in Notsituationen
- Über deine Steuerpflichten
Auf Deiner ausgestellten Anmeldebescheinigung sind folgende Daten zu erkennen:
- Passfoto Vor- und Nachname oder ALIAS
- Geburtsdatum und –ort Staatsangehörigkeit
- Angabe der Orte, in denen die Tätigkeit ausgeübt werden soll Gültigkeitsdauer
- ausstellende Behörde
Ändern sich dein Name, deine Staatsangehörigkeit, deine Wohnung oder deine Arbeitsorte, musst du dies innerhalb von 14 Tagen beim zuständigen Ordnungsamt melden.
Bei der Anmeldung wie auch bei der Gesundheitsberatung kannst du einen Alias benutzen (Arbeitsname oder Pseudonym). Du musst zwar deinen Personalausweis vorlegen und erhältst auf dieser Grundlage deine Anmeldebescheinigung. In einer weiteren Bescheinigung wird aber ein anderer Name eingetragen, den du dir frei ausdenken kannst. Dieser Ausweis gilt dann mit deinem Alias-Namen und dem Lichtbild. Dein richtiger Name und dein Geburtsort werden nicht genannt. In Bundesländern, in denen du für die Anmeldung und die gesundheitliche Beratung bezahlen musst (zum Beispiel in Bayern, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg) kostet die Alias-Bescheinigung zusätzliche Gebühren. In NRW ist sie kostenlos.
Nach deiner Anmeldung kann es bis zu 5 Tage dauern, bis man dir deine Bescheinigung ausstellt. Melde dich also rechtzeitig an, denn du darfst erst arbeiten, wenn du die Bescheinigung hast.
Wenn du 21 Jahre oder älter bist, gilt die Anmeldung zwei Jahre und die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung für ein Jahr.
Wenn du jünger als 21 Jahre bist, gilt die Anmeldebescheinigung nur für ein Jahr und die Gesundheitsberatung für ein halbes Jahr.
Ja! Bei der Arbeit – und nur dort – musst du deine Anmeldebescheinigung oder die Aliasbescheinigung dabei haben.
Kontrollieren dürfen nur Betreiber*innen, zuständige Behördenmitarbeiter*innen und die Polizei. Kundschaft oder Kolleg*innen brauchst du die Bescheinigung nicht zu zeigen.
Ja, du kannst eine Person deines Vertrauens mitnehmen; auch ohne Zustimmung der Behörde. Mit deiner Zustimmung können Fachberater*innen für Prostituierte oder Mitarbeitende der gesundheitlichen Beratung an dem Gespräch teilnehmen. Ohne deine Zustimmung hingegen dürfen nur Sprachmittler*innen mit dabei sein.
Das zuständige Finanzamt wird direkt nach deiner Anmeldung informiert. Damit bist du auch steuerlich erfasst. Darüber hinaus sind die Behörden dem Datenschutz verpflichtet. Die Behörden dürfen deine Daten nur intern für die Aufgaben nutzen, die mit diesem Gesetz zusammenhängen. Bei Verdacht auf Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten dürfen sie deine Daten an andere Stellen, wie zum Beispiel die Polizei, weitergeben.
Wenn du deine Anmeldung nicht verlängerst, müssen deine Daten spätestens drei Monate nach Ablauf der Gültigkeit deiner Anmeldebescheinigung gelöscht werden. Wenn du bereits vorher nicht mehr in der Prostitution arbeiten möchtest, kannst du mit deiner Bescheinigung zur Behörde gehen. Dort wird sie vernichtet und deine Daten spätestens nach drei Monaten gelöscht. Betreiber*innen sind verpflichtet, die Angaben über die Prostituierten, die in ihrem Gewerbe sexuelle Dienstleistungen erbringen, zwei Jahre aufzubewahren.
Ordnungsamt Bochum
Marienplatz 2
44787 Bochum
Deutschland
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