Die gesundheitliche Beratung ist ein wichtiger Bestandteil des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG). Sie dient dazu, dich über gesundheitliche Themen zu informieren und dir die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen. Die Beratung ist kostenlos und Voraussetzung für die Anmeldung als Sexarbeiter*in in Deutschland.
In Nordrhein-Westfalen wird die gesundheitliche Beratung von den örtlichen Gesundheitsämtern durchgeführt. Dabei handelt es sich um ein vertrauliches Informations- und Beratungsgespräch. Du wirst nicht untersucht und musst keine medizinischen Tests machen lassen.
Alle Infos zur Gesundheitsberatung im Video
Vor der Anmeldung nach dem Prostituiertenschutzgesetz musst du an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen. Erst anschließend kannst du dich bei der zuständigen Behörde anmelden.
Während der Beratung erhältst du Informationen zu Themen wie:
- sexuelle Gesundheit,
- Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI),
- Verhütung, Schwangerschaft und Familienplanung,
- gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen,
- Risiken von Alkohol- und Drogenkonsum,
- Beratungs- und Unterstützungsangebote.
Außerdem kannst du eigene Fragen stellen und Themen ansprechen, die für dich persönlich wichtig sind.
Nach der Beratung erhältst du eine Bescheinigung. Diese benötigst du für die Anmeldung beim Ordnungsamt. Zum Zeitpunkt der Anmeldung darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
In Nordrhein-Westfalen ist die gesundheitliche Beratung kostenlos.
Die Bescheinigung enthält unter anderem folgende Angaben:
- Vor- und Nachname oder Aliasname,
- Geburtsdatum,
- Datum der Beratung,
- ausstellende Behörde.
Ja. Während der Arbeit musst du die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung zusammen mit deiner Anmeldebescheinigung oder Aliasbescheinigung bei dir haben.
Kontrollieren dürfen nur Betreiber*innen, zuständige Behördenmitarbeiter*innen und die Polizei. Kund*innen oder Kolleg*innen musst du die Bescheinigung nicht zeigen.
Wenn du 21 Jahre oder älter bist, gilt die Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung für ein Jahr.
Wenn du jünger als 21 Jahre bist, musst du die gesundheitliche Beratung alle sechs Monate wiederholen.
Bei Fragen zu Fristen und Verlängerungen kannst du dich an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
Nein. Die gesundheitliche Beratung ist ein Informations- und Beratungsgespräch. Eine medizinische Untersuchung findet dabei nicht statt.
Viele Gesundheitsämter bieten zusätzlich freiwillige, anonyme und kostenlose Untersuchungen auf sexuell übertragbare Infektionen an. Wenn du daran Interesse hast, kannst du dich direkt beim Gesundheitsamt nach den jeweiligen Angeboten erkundigen.
Die gesundheitliche Beratung soll dich unterstützen und informieren. Sie bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Informationen zu erhalten und passende Unterstützungsangebote kennenzulernen.