In Deutschland gilt bei sexuellen Dienstleistungen eine gesetzliche Kondompflicht. Das bedeutet, dass bei oralem, vaginalem und analem Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden müssen. Die Kondompflicht dient dem Schutz von Sexarbeitenden und Kund*innen vor sexuell übertragbaren Infektionen (STI). Kund*innen dürfen nicht verlangen, auf Kondome zu verzichten. Verstöße gegen die Kondompflicht können mit Bußgeldern geahndet werden. Betreiberinnen von Prostitutionsstätten sind verpflichtet, gut sichtbar auf die Kondompflicht hinzuweisen. Wenn du selbstständig arbeitest, solltest du deine Kund*innen ebenfalls über die geltenden Regeln informieren und klare Grenzen setzen.
Kondompflicht und Schutz der Gesundheit
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