Es ist verpflichtend, dass beim Geschlechtsverkehr (oral, vaginal, anal) Kondome verwendet werden. Kund*innen, die auf den Gebrauch von Kondomen verzichten, werden mit Geldbußen bestraft. In Prostitutionsstätten müssen die Betreiber*innen deutlich sichtbar auf die Verpflichtung zum Kondomgebrauch hinweisen. Als selbstständig arbeitende Sexarbeiter*in bist du verpflichtet, deine Kundschaft über die Kondompflicht aufzuklären. 

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