• Gesundheitsberatung Anmeldung beim Amt (ProstSchG)

Wer in der Prostituition arbeiten möchte, muss vorher eine Gesundheitsberatung nach dem Prostituiertenschutzgesetz (§ 10 Abs. 3 ProstSchG) machen. Über die Beratung gibt es einen Nachweis – den nennt man auch „blaue Karte“. 

Bei der Gesundheitsberatung bekommt man wichtige Infos zum Schutz der eigenen Gesundheit. Zum Beispiel zu Themen wie dem Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten, Schwangerschaft und Mutterschutz, Risiken durch Drogen sowie mögliche Gefahren wie Zwang und Ausbeutung.

 

Kontakt

  • Behörden und Ämter
  • Beratungsart: vor Ort
  • Strasse: Hoher Wall 9-11
  • PLZ: 44137
  • Ort: Dortmund
  • Telefon: +49 231 50-26386

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