News

 

Am 14. April 2016 veröffentlichte die NRW-Ministerin Barbara Steffens eine Stellungnahme zum "Prostituiertenschutzgesetz", in der sie die Anmelde- und Beratungspflicht sowie die Kondompflicht ablehnt:

Ihre Positionen in Kurzform (Zitat):

  • Ja zur Konzessionierung des Gewerbes. Hier geht es um die Zuverlässigkeit der Betreiber und gute Arbeitsbedingungen für Prostituierte. Dazu ist eine Regulierung erforderlich.
  • Nein zu individueller Anmelde-und Beratungspflicht. Gesundheitsämter selbst haben sich gegen eine Beratungspflicht ausgesprochen, denn sie sehen die Grundlagen ihrer bisherigen Arbeit bedroht. Eine Zwangsberatung verletzt alle fachlichen Standards, es geht nicht mehr um die Bedarfe der Klienten und sie ist nicht ergebnisoffen, sie ist nach allen Erfahrungen auch nicht erfolgversprechend. Auch die Annahme, bei einer Anmeldung könnten Menschenhandelsopfer erkannt werden, ist lebensfremd. Menschenhandelsopfer sind generell schwer zu erkennen, selbst für geschulte Polizeibeamte. Das größte Hindernis bei der Verfolgung von Menschenhandel ist die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer.                                                      
  • Nein zu gesetzlicher Kondompflicht. Sie ist nicht kontrollierbar. Richtig ist ein Werbeverbot für ungeschützten Verkehr, und richtig ist auch die Pflicht der Betreiber zur Bereitstellung von Kondomen.

Die Pressemitteilung enthält zudem eine ergänzende Stellungnahme der Leiterin des Runden Tisches NRW, Frau Zimmermann-Schwartz sowie die Statements zweier an dem Runden Tisch NRW beteiligten Sexarbeiterinnen.

Zur Pressemitteilung

 

Die Bundestagsfraktionen DIE GRÜNEN und DIE LINKE haben am 12. und 13. Januar 2016 Anträge zur Regulierung der Sexarbeit gestellt. Beide Anträge erteilen der repressiven Pflichtberatung und Zwangsregistrierung des Entwurfs der Regierungskoalition eines "Prostituiertenschutzgesetzes" eine Absage.

Während DIE GRÜNEN eine Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten mit weitreichenden Kontrollinstrumenten fordert und damit laut dem BesD weiterhin "von dem paternalistischen Schutzgedanken" ausgeht, "der Stigmatisierung von Sexarbeiter_innen als unmündige Opfer weiter Vorschub leistet", setzt DIE LINKE in ihrem Antrag auf die Beteiligung von Berufsverbänden und allen Akteur*innen der Branche bei der Regulierung der Sexarbeit, um die Selbstbestimmungsrechte der Sexarbeiter*innen (auch gegenüber Betreiber*innen) zu stärken.

Antrag: DIE GRÜNEN

Antrag: DIE LINKE

Stellungnahme des BesD e.V.

Stellungnahme des BSD e.V.

Weihnachtsgruss

Die NRW-Ministerin Barbara Steffens hat gestern am 26. August 2015 gemeinsam mit Frau Zimmermann-Schwartz ein Pressegespräch durchgeführt. Anlass war das geplante Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). In dem Papier

Sexarbeit besser schützen - Geplantes Prostituiertenschutzgesetz muss Erkenntnisse aus NRW berücksichtigen

kritisiert die Ministerin vor allem die in dem Referentenentwurf vorgesehene Anmelde- und Beratungspflicht für Sexarbeiterinnen als "lebensfremd" und bezweifelt darüber hinaus deren Umsetzbarkeit. Daneben bestünden erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken.

Einladung Seite 1

Einladung Seite 2

Einladung Seite 4

Einladung Seite 3