Am 14. April 2016 veröffentlichte die NRW-Ministerin Barbara Steffens eine Stellungnahme zum "Prostituiertenschutzgesetz", in der sie die Anmelde- und Beratungspflicht sowie die Kondompflicht ablehnt:

Ihre Positionen in Kurzform (Zitat):

  • Ja zur Konzessionierung des Gewerbes. Hier geht es um die Zuverlässigkeit der Betreiber und gute Arbeitsbedingungen für Prostituierte. Dazu ist eine Regulierung erforderlich.
  • Nein zu individueller Anmelde-und Beratungspflicht. Gesundheitsämter selbst haben sich gegen eine Beratungspflicht ausgesprochen, denn sie sehen die Grundlagen ihrer bisherigen Arbeit bedroht. Eine Zwangsberatung verletzt alle fachlichen Standards, es geht nicht mehr um die Bedarfe der Klienten und sie ist nicht ergebnisoffen, sie ist nach allen Erfahrungen auch nicht erfolgversprechend. Auch die Annahme, bei einer Anmeldung könnten Menschenhandelsopfer erkannt werden, ist lebensfremd. Menschenhandelsopfer sind generell schwer zu erkennen, selbst für geschulte Polizeibeamte. Das größte Hindernis bei der Verfolgung von Menschenhandel ist die mangelnde Aussagebereitschaft der Opfer.                                                      
  • Nein zu gesetzlicher Kondompflicht. Sie ist nicht kontrollierbar. Richtig ist ein Werbeverbot für ungeschützten Verkehr, und richtig ist auch die Pflicht der Betreiber zur Bereitstellung von Kondomen.

Die Pressemitteilung enthält zudem eine ergänzende Stellungnahme der Leiterin des Runden Tisches NRW, Frau Zimmermann-Schwartz sowie die Statements zweier an dem Runden Tisch NRW beteiligten Sexarbeiterinnen.

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