Im Mai 2011 wurde der Straßenstrich im Dortmunder Norden geschlossen und das gesamte Stadtgebiet zum Sperrbezirk für Straßenprostitution erklärt. Eine Sexarbeiterin klagte gegen die Schließung ihres Arbeitsplatzes und damit gegen den Verlust ihrer Existenzgrundlage. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gab der Klägerin am 21.03.2013 Recht, indem es die Ausweitung des Sperrbezirks auf die gesamt Stadt für nicht rechtmäßig erklärte. Die Stadt Dortmund muss nun einen neuen Standort für die Straßenprostitution anbieten.
Hier eine kleine Auswahl der Pressestimmen: