Wenn Sex Arbeit ist, soll was Recht ist, Recht werden.

Frauen, die in der Prostitution ihren Lebensunterhalt erwerben, wollen wissen, wie sie das anstellen können, ohne gegen Gesetze zu verstoßen. Sie wünschen Sicherheit und Arbeitsschutz und Möglichkeiten, sich diese auf rechtlichem Wege zu erstreiten.
Das ist nicht einfach, denn Sexarbeit ist nicht wie andere Erwerbstätigkeiten durch das Arbeits- oder Dienstrecht geregelt. Jahrzehnte wurde sie in einen rechtsfreien Raum abgedrängt, wo sich legale Arbeits- und Marktstrukturen nicht etablieren konnten. Früher wurde jede Arbeitsorganisation in der Prostitution strafrechtlich bedroht. Die Vereinbarung zwischen Sexarbeiterin und Kunde galt als sittenwidrig und damit nichtig. Die Sexarbeiterinnen konnten ihr Honorar nicht einklagen.

Das Prostitutionsgesetz vom 20.12.2001 brachte nach langen politischen Debatten zwei wesentliche und begrüßenswerte Veränderungen:

  • Die Vereinbarung einer Prostituierten mit ihrem Kunden begründet jetzt eine rechtswirksame Forderung. Dies und die festgeschriebene Möglichkeit, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse innerhalb der Prostitution einzurichten, hebt das Verdikt der Sittenwidrigkeit faktisch auf.

  • Zum anderen ist mit der Streichung des Straftatbestandes der Förderung der Prostitution die Chance eröffnet, Sexarbeiterinnen gute Arbeitsbedingungen zu bieten, ohne mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Dennoch ist auch hier nicht alles Gold, was glänzt: Viele Gesetze und Bestimmungen, die nach wie vor die Prostitution reglementieren, wie die Sperrgebietsverordnungen der Kommunen oder das Werbeverbot, unterlaufen die Wirksamkeit des neuen Gesetzes und erschweren die Umsetzung.
Madonna berät zur rechtlichen Situation, gibt Informationen, klärt über Rechte und Pflichten auf und bietet konkrete Hilfen an, wenn Frauen diese Rechte in Anspruch nehmen wollen, sei es als Arbeitnehmerin, als Selbständige oder als Arbeitgeberin.
Im Januar 2007 hat die Bundesregierung auf Grund einer Untersuchung über die Wirksamkeit des Prostitutionsgesetzes einige dieser Mängel aufgegriffen und Abhilfe versprochen.
Madonna ist gespannt.

"Die Prostitution fällt (...) heute wie jede andere auf Dauer angelegte Tätigkeit zur Schaffung und Erhaltung der Lebensgrundlage unter die Garantie des Art 12 Abs. 1 GG ."

aus: BMFSFJ (Hg): Bericht der Bundesregierung zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten , S. 8