Wenn Sex als Beruf anerkannt wäre, könnte es etwa so sein ...

Sexarbeit ist eine höchstpersönliche Dienstleistung, über deren Inhalt und Ausmaß nur die Prostituierten selbst entscheiden. Sexarbeit kann selbständig und in einem Arbeitsverhältnis ausgeübt werden. Voraussetzung sind einvernehmliche Verträge zwischen den Beteiligten und die Einhaltung gesetzlicher Mindestvorgaben.

Professionelle Sexarbeiterinnen sind Expertinnen in Sachen Sexualität, Erotik, Unterhaltung und Inszenierung. Sie kennen sich aus in der Gesundheitsvorsorge und verfügen über Organisationstalent und Menschenkenntnis.

Prostitution baut wie andere Branchen auf einer soliden Infrastruktur - z.B. Prostitutionsbetriebe - auf und erfordert Dienstleistungen wie Wäsche- und Reinigungsservice, Fahr- und Sicherheitsdienste, Verkaufsstellen für Arbeitsmittel, Vermittlungsagenturen und Gesundheitsdienste.

Prostitutionsbetriebe unterliegen wie andere Unternehmen behördlicher Aufsicht hinsichtlich gesetzlicher Rechte und Pflichten.

Berufsverbände für Sexarbeiterinnen entwickeln Berufsstandards, und Tarifpartner wie Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände handeln Arbeitsbedingungen aus.

Freier sind Kunden, die sexuelle Dienstleistungen von Prostituierten schätzen, das spezielle Ambiente genießen und entsprechend honorieren.

In der Sexindustrie arbeiten Menschen aus allen Ländern der Welt, insbesondere Frauen. MigrantInnen, die zum Zwecke der Ausübung der Prostitution einreisen, unterliegen den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie andere ArbeitsmigrantInnen.